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Besonderheiten bei Bestattungen während der Corona-Pandemie

Damit Sie sich und andere schützen, möchten wir Ihnen unsere Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 näher vorstellen und über die Besonderheiten während der Trauerfeier aufklären. Die derzeitige Situation erlaubt Trauerfeiern innerhalb der 3G Regelunggeimpft, genesen oder getestet. Ungeimpfte müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Allerdings sind Kinder unter 6 Jahren von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Sitzplätze für Trauergäste stehen mindestens 1,5 Meter auseinander. Während der gesamten Trauerfeier gilt Maskenpflicht. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema COVID-19 auf Beerdigungen auch gerne telefonisch.