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Besonderheiten bei Bestattungen während der Corona-Pandemie

Damit Sie sich und andere schützen, möchten wir Ihnen unsere Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 näher vorstellen und über die Besonderheiten während der Trauerfeier aufklären. Die derzeitige Situation erlaubt Trauerfeiern innerhalb der 3G Regelung – geimpft, genesen oder getestet. Ungeimpfte müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Allerdings sind Kinder unter 6 Jahren von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Sitzplätze für Trauergäste stehen mindestens 1,5 Meter auseinander. Während der gesamten Trauerfeier gilt Maskenpflicht. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema COVID-19 auf Beerdigungen auch gerne telefonisch.